Neuordnungen für Gewerbe

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Nun sind die bereits im Jahr 2011 vorgelegten Neuordnungen für Gewerbe und Handel abgeschlossen.So ist es jetzt nicht mehr erforderlich , dass ein Betrieb vor der Eröffnung alle Papiere zusammen haben muss. Es genügt die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, die dann erforderlichen Papiere, welche teils auch ihre Zeit benötigen,können entsprechend nachgereicht werden.
Dies gilt natürlich nicht für große Gewerbebetriebe, Industrie oder Fabrikationen.
PG-AR

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