Bekanntmachung des Konsulats

Kanarische Inseln » von Insel Magazin
Bekanntmachung des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland in Las Palmas de Gran Canaria
 
Das Büro des Honorarkonsuls in Santa Cruz de Tenerife wird voraussichtlich Ende Januar 2015 schließen. Honorarkonsul Ingo Pangels wird die Geschäfte zu diesem Zeitpunkt an seinen Nachfolger, Honorarkonsul Ángel Hernández Hernández übergeben. Der neue Honorarkonsul wird sein Büro in Puerto de la Cruz einrichten.
Die Schließung des Büros des Honorarkonsuls in Santa Cruz de Tenerife und der Übergang zu einem neuen Honorarkonsul wird Veränderungen und vorübergehende teilweise Einschränkungen in den Dienstleistungen mit sich bringen. Voraussichtlich werden ab Februar 2015 e-Pässe (Europapässe) und Reiseausweise zur Rückkehr bis auf weiteres nicht auf Teneriffa beantragt werden können. Für vorläufige – und Kinderpässe gilt diese Beschränkung vorerst nicht.
Auch die Beurkundung von Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Geburten, wird in der Übergangszeit nur eingeschränkt möglich sein.
Das Konsulat empfiehlt die Überprüfung der Reisedokumente und ggf. die Beantragung eines neuen e-Passes in den verbleibenden Monaten bis Januar 2015. Beim Konsulat Las Palmas de Gran Canaria sind alle Dienstleistungen weiterhin uneingeschränkt verfügbar.

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