Neue Führerscheinbestimmungen für europäische Residenten ab 19. Januar

Kanarische Inseln » von Radio Europa

Residenten aus Europa sollten beachten, dass ab dem 19. Januar 2015 in Spanien neue Bestimmungen bezüglich des Führerscheins gelten. Wer seine „Residencia“ - grüne Karte (oder grünes DIN A4-Blatt) vor dem 19. Januar 2013 bekommen hat und einen unbefristeten europäischen Führerschein hat oder einen, der länger als 15 Jahre gültig ist, der muss jetzt wie die Spanier auch regelmäßig eine medizinische Prüfung ablegen und seinen Führerschein in Spanien registrieren lassen. Der Führerschein selbst bleibt weiterhin gültig, aber eben nur, wenn er in Spanien eingetragen und die medizinische Prüfung abgelegt wurde. Diese muss in den festgelegten Abständen wiederholt werden. Wer seinen Führerschein registrieren lassen will, muss sich vorab einen Termin (cita previa) bei der Verkehrsbehörde „Tráfico“ holen. Das geht im Internet auf der Webseite www.dgt.es oder man kann auch versuchen unter der Telefonnummer 060 anzurufen. Zu seinem Termin muss man folgende Papiere dabei haben.

  • Antrag der Verkehrsbehörde (Solicitud)

  • Gültiger Pass oder Personalausweis und Residencia (oder jegliches Dokument, dass die „Residenz“ bescheinigt)

  • Führerschein (Original plus Fotokopie)

  • Medizinische Bescheinigung durch anerkanntes Zentrum

  • Ein Foto (32 x 26 mm)

  • Behördliches Formular mit Foto und Unterschrift (wird in der Verkehrsbehörde erstellt)

  • Zahlschein über Gebühr von 23,50 €

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