Schadensersatz bei Flugausfällen

Kanarische Inseln » von Insel Magazin
Der Verbraucherschutz der Inseln verweist darauf, dass wenn ein Fluggast durch die Streiks des Bodenpersonals auf den Flughäfen verspätet oder gar nicht befördert wird oder eine Reise- Alternative wählen muss, ein Recht auf Schadensersatz hat. Die jeweiligen Fluggesellschaften müssen sich hier um die Anträge kümmern.
PG-AR

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