Übergangsregelung für den Betrieb des Büros des deutschen Honorarkonsuls auf Teneriffa ab
Februar 2015
Ingo F.Pangels beendet zum 30.01.2015 seinen Dienst als deutscher Honorarkonsul auf Teneriffa. Sein
Nachfolger, Angel Hernández Hernández, wird sein Büro als deutscher Honorarkonsul in Puerto de la
Cruz eröffnen. Ab Februar 2015 werden deshalb in einer Übergangszeit Einschränkungen und
Veränderungen bei den konsularischen Dienstleistungen zu berücksichtigen sein.
In dieser Übergangszeit werden die konsularischen Dienstleistungen vom Konsulat in Las Palmas
bearbeitet werden. Für Teneriffa wird folgende Übergangslösung in Kraft treten:
Bis einschließlich 26.02.2015 öffnet das Büro in den bisherigen Räumen, C/ Costa y Grijalba, 18,
38004 Santa Cruz de Tenerife, jeden Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Dort werden
in Ausnahmefällen Passbeantragungen aller Art, die Abholung von Pässen und konsularische
Hilfeleistungen angeboten. Für alle Dienstleistungen muss vorher beim Konsulat in Las Palmas de
Gran Canaria ein Termin unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 928 491 880.
Am 02.03.2015 wird das Büro in das Domizil des neuen Honorarkonsuls in Puerto de la Cruz verlegt.
Dort erfolgt der konsularische Betrieb zunächst übergangsweise zu denselben Konditionen wie im
Februar, Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Adresse: Urb. Jardines La
Quintana, C/ Guillermo Rahn, 4, locales 5-6, 38400 Puerto de la Cruz.
Das Konsulat Las Palmas de Gran Canaria wird in zweiwöchigen Abständen Konsularsprechtage
abhalten, im Februar in Santa Cruz und ab März in Puerto de la Cruz. An diesen Tagen können - nach
Terminvereinbarung - auch Unterschriftsbeglaubigungen, Kopiebeglaubigungen, Bescheinigungen
und Personenstands- bzw. Namenssachen vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die
Konsularsprechtage auf der Internetseite des Konsulats www.laspalmas.diplo