Wahlbeschränkungen für Ausländer

Kanarische Inseln » von Insel Magazin
Nach den Wahlverordnungen können Spanier, welche im Ausland leben, zwar per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen, jedoch jeweils nur für ihre Gemeinde und deren Kandidaten. Für die Regierungsverwaltung können hier keine Stimmen abgegeben werden.
Das Gleiche gilt auch für die hier lebenden Residenten, welche im Wahlregister eingetragen sind, diese können sich nur an der Wahl der in ihrer Gemeinde aufgestellten Kandidaten beteiligen.
PG-AR

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