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WICHTIGE NEUERUNG BEI ERBSCHAFTS – UND SCHENKUNGSSTEUER
Kanarische Inseln »
von Insel Magazin
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt 253 vom 31.12.2015 ist es amtlich, dass die Erbschafts-und Schenkungssteuer auf den Kanaren für Ehegatten und Kinder so gut wie abgeschafft wird.
Nur 0,1 % des Erbes muss versteuert werden. Dies gilt für Residente und für Nichtresidente gleichermaßen.
So mancher ausländischer Immobilieneigentümer wird denken, dass es damit ja keinen Handlungsbedarf mehr gibt, sein Erbe im Vorfeld zu regeln, da eine Schenkung noch zu Lebzeiten damit ja nicht mehr notwendig scheint
Wir möchten aber auf Folgendes aufmerksam machen:
1) Niemand weiß, wie lange diese Steuervergünstigung aufrechterhalten wird. Es gab es schon einmal, wurde aber aufgrund der Krise ausgesetzt
2) Durch eine Schenkung an den/die Erben - die Schenkenden behalten das lebenslange Nissbrauchrecht - , können die Besitzverhältnisse nach dem Tode im Vorfeld geregelt werden und den Erben bleibt der lästige Papierkram nach dem Tode erspart.
3) Ebenfalls fällt die Immobilie auf Teneriffa nicht in das zu versteuernde Erbe in Deutschland. Hier muss ja das gesamte Erbe versteuert werden, wenn der Erbe seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Auf den Kanaren fällt keine Erbschaftssteuer für die hiesige Immobilie an, aber dafür in Deutschland. Durch eine Schenkung im Vorfeld ist die Immobilie nicht mehr im Erbe.
4) Sollten mehrere Erben berechtigt sein, so kann man auch hier schon im Vorfeld denjenigen oder diejenigen beschenken, welche sich wirklich für die Immobilie auf Teneriffa begeistern. Die Ansprüche der anderen Erben können anderweitig ausgeglichen werden.
Gerne sind wir Ihnen nach wie vor bei der Abwicklung behilflich und stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.