Ryanair muss keinen Schadenersatz zahlen

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Das Gewerbegericht Nr. 6 von Barcelona hat jetzt mit einem Urteil den Billigflieger Ryanair von Ausfallzahlungen wegen der Streiks gegenüber den Fluggästen befreit.
Die Begründung : die Fluggesellschaft sei nicht der Verursacher sondern selbst der Geschädigte.
Dieses Urteil gilt auch für Fluggäste der kanarischen Inseln.
PG-AR

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