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Das Arbeitsministerium und die Sozialversicherung berichteten jetzt davon, dass die spanische Bevölkerung den neuen Erlass für die Stechuhren, welcher am 13. Mai in Kraft trat, als Aprilscherz sehen. Dem ist jedoch nicht so, hier legten die Behörden jetzt noch einmal nach, dass jeder Betrieb ab einem Mitarbeiter einen solchen elektronischen Arbeitsnachweis benötigt. Diese Stechuhr lässt sich nicht täuschen, denn sie benötigt den Fingerabdruck des Angestellten. Einen Monat will man jetzt den Unternehmern Zeit lassen, sich so ein Gerät anzuschaffen, dann schlägt man zu mit saftigen Strafen. Diese Verordnung gilt nicht für Selbstständige und die Chefetagen. PG-AR