Das Verbraucherschutzministerium  klagt gegen Fluggesellschaften

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Das spanische Verbraucherschutzamt klagt gegen mindestens 17 Fluggesellschaften auf Unterlassung wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Sie werfen den Gesellschaften vor, ihre Kunden nicht ordentlich aufzuklären und ihnen die Rückerstattung des Ticketpreises, gerade jetzt in der Coronakrise, vorzuenthalten.

Dabei gilt: der Kunde hat generell ein Recht darauf, den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet zu bekommen. Das gilt auch für Kunden, die einen Gutschein akzeptiert haben, der ihnen als einzige Alternative angeboten wurde. Auch sie können noch das Geld zurückfordern.

Der Vorwurf der spanischen Verbraucherschützer richtet sich an die Fluggesellschaften: Air Europa, Air France, Binter Canarias, EasyJet, Eurowings, Iberia (Iberia Express y Air Nostrum), Jet 2, KLM, Latam Airlines, Lufthansa, Ryanair, Scandinavian Airlines (SAS), Transavia, Thomson Airways (TUI), United Airlines, Volotea und Wizzair.

SV-AR

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