Doch Geld zurück ?

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Die EU-Kommission hat am Montag entschieden, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, das jeweils bezahlte Geld für gekaufte Tickets zurückzuerstatten, wenn die Flüge gestrichen wurden.

Gutscheine oder Umbuchungen sind nur als freiwillige Option des Fluggastes gerechtfertigt.

PG-AR

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