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Im kanarischen Parlament wurde am Donnerstag beschlossen, dass Nacht-, Cocktail- und Karaokebars sowie Diskotheken auf den Inseln mit Stufe Eins bis zwei Uhr öffnen dürfen. Das trifft auf alle Inseln, außer Teneriffa und Lanzarote zu. Allerdings darf nicht getanzt werden und es müssen die Daten zur Nachverfolgung erhoben werden. Auch die Gastronomie darf dann bis um zwei Uhr öffnen. Diese Regelung tritt voraussichtlich am 18. Juni in Kraft.
Kulturelle und Sportveranstaltungen oder Kongresse mit maximal 750 Personen brauchen keine Sondergenehmigung des Gesundheitsamtes mehr. SV-AR