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Nachdem auf den Kanarischen Inseln die Euthanasie für unheilbar und schwer chronisch Kranke per Gesetz erlaubt wurde, können Patienten zuhause, in einem Krankenhaus oder Altersheim aktive Sterbehilfe erhalten. Der Patient muss beim Gesundheitsamt einen Antrag stellen. Erst nach fünf Wochen kann er die Sterbehilfe erhalten, nachdem er über Alternativen und palliative Therapien informiert wurde und mindestens vier Mal seinen Wunsch zu sterben zum Ausdruck gebracht hat. Spanien ist nach Holland, Belgien, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das siebte Land, in dem jetzt die Euthanasie legalisiert ist.