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Ab dem 20. April fällt in Spanien die Maskenpflicht in Innenräumen. Sie bleibt bestehen für Mitarbeiter und Besucher von Wohn- und Pflegeheimen und für die Bewohner, wenn sie sich außerhalb ihrer Zimmer auf-halten. Außerdem bleibt sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern. Empfohlen wird die Maske in dichtem Gedränge, wie in Einkaufszentren oder Konzertsälen und dort wo kein Mindestabstand gehalten werden kann oder im Kontakt mit vulnerab-len Personen. In Unternehmen, in denen auf engem Raum gearbeitet wird, können die Arbeitgeber entscheiden, ob die Maske getragen werden muss. Spaniens Ministerprä-sident Pedro Sánchez ruft die Menschen zu einem vernünftigen und respektvollen Miteinander auf.